Aktuelles
COVID-19
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Hiervon ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts.
Dieses beinhaltet vor Rückreise nach Deutschland u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor der Ausreise und gilt auch bei Ausreise aus anderen als den vorgenannten vier Provinzen. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden.
Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben.
Die Türkei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Daraus resultiert grundsätzlich (ggf. nochmals) ein verpflichtender kostenloser PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran, auch ein Grenzübertritt nach Griechenland ist derzeit nicht möglich. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten ist für türkische Staatsangehörige und in der Türkei lebende Ausländer (nicht für Touristen) bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dies gilt nicht für Anschlussflüge von internationalen Flugverbindungen bei einer Umsteigezeit von unter 24 Stunden. Der Code kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten (u.a. Istanbul, Ankara, Izmir und Antalya auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
In einigen Provinzen (u.a. Ankara, Izmir) wurden für Personen über 65 Jahren erneut Zugangsbeschränkungen zum öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens eingeführt, welche jedoch nach Provinz unterschiedlich ausgestaltet sind. Diese Regelungen gelten nicht für Touristen.
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Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
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Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
- Verfolgen Sie die Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Festnahmen und Einreiseverweigerungen
Deutsche Staatsangehörige werden weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert. Festnahmen, Ausreisesperren wie Einreiseverweigerungen lag in vielen Fällen der Verdacht von Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, so z.B. zur Gülen-Bewegung, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgten des Weiteren vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung. Auch wenn jemand in der Vergangenheit ohne Probleme in die Türkei reisen konnte, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass ihm bei erneuter Einreise Festnahme/Strafverfolgung drohen.
Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Mitgliedschaft oder Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren. Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit und die in Deutschland in kurdischen Vereinen aktiv sind oder waren.
Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
- Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
- Seien Sie sich bewusst, dass regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen, aber auch das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können. Dabei können auch nichtöffentliche Kommentare durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sein.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verständigen Sie ggf. die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Türkei.
- Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Strafrecht.
- Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962