Die EU-Kommission hat Überlegungen der Bundesregierung eine Absage erteilt, Verbraucherrechte bei Reiseabsagen wegen der Corona-Pandemie einzuschränken. Der zuständige Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, er sei sich der beispiellosen Krise für den Tourismussektor in Europa bewusst. Doch müssten Entscheidungen der Mitgliedstaaten mit EU-Recht übereinstimmen und in der EU koordiniert werden. Nach EU-Recht hätten Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung bevorzugen.
Die Bundesregierung will sich trotzdem für eine verpflichtende Gutscheinlösung stark machen. "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die erste Einschätzung der Kommission zu der vorgeschlagenen Gutscheinlösung zur Kenntnis genommen", sagte ein Ministeriumssprecher dem "Handelsblatt". Die Bundesregierung werde sich auf europäischer Ebene weiter für eine europarechtskonforme Gutscheinlösung einsetzen, die in der jetzigen Situation auch die Interessen der Verbraucher angemessen berücksichtige.